Bava Kamma 8

Kapitel 8

א הכא נמי תני אדם שמירת גופו עליו
1 auch hier zu lesen: ein Mensch hat sich selber zu bewachen.
ב מתקיף לה רב מרי ואימא מבעה זה המים כדכתיב (ישעיהו סד, א) כקדוח אש המסים מים תבעה אש מי כתיב מים נבעו תבעה אש כתיב
2 R. Mari wandle ein: Vielleicht ist unter ‘mabe͑h’ das Wasser zu verstehen, denn es heißt:<i>wie das Feuer Reisig zündet, Feuer das Wasser aufwallen macht [tibe͑h]</i>!? — Heißt es etwa: wie Wasser aufwallt, es heißt ja: Feuer aufwallen macht.
ג מתקיף לה רב זביד ואימא מבעה זה האש דכי כתיב תבעה באש הוא דכתיב אי הכי מאי המבעה וההבער וכי תימא פרושי קמפרש אי הכי ארבעה שלשה הוו
3 R. Zebid wandte ein: Vielleicht ist unter ‘mabe͑h’ das Feuer zu verstehen, denn [das Wort] <i>aufwallen</i> bezieht sich ja auf Feuer!? — Wieso hieße es demnach: durch mabe͑h und durch das Feuer!? Wolltest du erwidern, dies sei eine Erklärung, so wären es ja nicht vier, sondern drei!?
ד וכי תימא תנא שור דאית ביה תרתי אי הכי לא זה וזה שיש בהן רוח חיים אש מאי רוח חיים אית ביה ותו מאי כהרי האש
4 Wolltest du erwidern, ‘Ochs’ enthalte zwei Schädigungen, wieso heißt es weiter: die Eigenheit dieser beiden, in denen ein lebender Geist ist, ist denn im Feuer ein lebender Geist!? Und was heißt ferner: gleicht nicht die Eigenheit des Feuers!?
ה תני רב אושעיא שלשה עשר אבות נזיקין שומר חנם והשואל נושא שכר והשוכר נזק צער וריפוי שבת ובושת וארבעה דמתני' הא תליסר
5 R. Oša͑ja lehrte: Es gibt dreizehn Hauptarten von Schädigungen: durch den unbezahlten Hüter, den Entleiher, den bezahlten Hüter, den Mieter, die Entschädigung, das Schmerzensgeld, das Kurgeld, das Versäumnisgeld, das Beschämungsgeld; mit den vier unserer Mišna sind es dreizehn. —
ו ותנא דידן מ"ט לא תני הני בשלמא לשמואל בנזקי ממון קמיירי בנזקי גופו לא קמיירי אלא לרב ליתני תנא אדם וכל מילי דאדם
6 Weshalb zählt der Autor unserer Mišna diese nicht mit? Allerdings spricht er nach Šemuél nur von der Schädigung durch das Eigentum, nicht aber von der Schädigung durch die eigene Person, nach Rabh aber sollte er sie doch mitzählen!? — Er lehrt von der Schädigung durch einen Menschen, und darunter ist alles einbegriffen, was dazu gehört. —
ז ולר' אושעיא נמי הא תני ליה אדם תרי גווני אדם תנא אדם דאזיק אדם ותנא אדם דאזיק שור
7 Und R. Oša͑ja, auch er lehrt ja von der Schädigung durch einen Menschen!? — Er lehrt von zweierlei Schädigungen durch einen Menschen: wenn ein Mensch einen Menschen beschädigt, und wenn ein Mensch einen Ochsen beschädigt. —
ח אי הכי שור נמי ליתני תרי גווני שור ליתני שור דאזיק שור וליתני שור דאזיק אדם
8 Demnach sollte er doch auch von zweierlei Schädigungen durch einen Ochsen lehren: wenn ein Ochs einen Ochsen beschädigt, und wenn ein Ochs einen Menschen beschädigt!? —
ט האי מאי בשלמא אדם דאזיק שור נזק הוא דמשלם אדם דאזיק אדם משלם ארבעה דברים אלא שור מה לי שור דאזיק שור מה לי שור דאזיק אדם אידי ואידי נזק הוא דמשלם
9 Was soll dies: allerdings hat ein Mensch, wenn er einen Ochsen beschädigt, nur den Schaden zu ersetzen, und wenn er einen Menschen beschädigt, noch die vier Zahlungen zu leisten, bei einem Ochsen ist es ja aber einerlei, ob er einen Ochsen oder einen Menschen beschädigt, denn in beiden Fällen ist nur der Schaden zu ersetzen. —
י והא שומר חנם והשואל נושא שכר והשוכר דאדם דאזיק שור הוא וקתני
10 Aber [die Fälle vom] unbezahlten Hüter, dem Entleiher, dem bezahlten Hüter und dem Mieter sind ja Schädigungen eines Menschen an einem Ochsen und er lehrt sie dennoch!? —
יא תני הזיקא דבידים וקתני הזיקא דממילא
11 Er lehrt von Schädigungen, die man mit den Händen anrichtet, und von Schädigungen, die von selbst entstehen.
יב תני ר' חייא עשרים וארבעה אבות נזיקין תשלומי כפל ותשלומי ארבעה וחמשה וגנב וגזלן ועדים זוממין
12 R. Ḥija lehrte: Es gibt vierundzwanzig Hauptarten von Schädigungen: die Zahlung des Doppelten, die Zahlung des Vier- und Fünffachen, der Diebstahl, der Raub, durch die überführten Falschzeugen,
יג והאונס והמפתה ומוציא שם רע והמטמא והמדמע והמנסך והני תליסר הא עשרים וארבעה
13 die Notzucht, die Verführung, die falsche Anschuldigung, die Verunreinigung, die Bemischung, die Libation; mit jenen dreizehn sind es vierundzwanzig. —
יד ורבי אושעיא מאי טעמא לא תני הני בממונא קמיירי בקנסא לא קמיירי
14 Weshalb zählt R. Oša͑ja diese nicht mit? — Er spricht nur von Geldzahlungen, nicht aber von Bußzahlungen. —
טו גנב וגזלן דממונא הוא ליתני הא קתני ליה שומר חנם והשואל
15 Bei Raub und Diebstahl sind es ja Geldzahlungen, somit sollte er sie mitzählen!? — Er lehrt vom unbezahlten Hüter und dem Entleiher. —
טז ורבי חייא נמי הא תנא ליה שומר חנם והשואל תני ממונא דאתא לידיה בהיתירא וקתני ממונא דאתא לידיה באיסורא
16 Und auch R. Ḥija, er lehrt ja vom unbezahlten Hüter und dem Entleiher!? — Er lehrt den Fall, wenn das Gut in seinen Besitz auf erlaubte Weise gekommen ist, und er lehrt den Fall, wenn das Gut in seinen Besitz auf verbotene Weise gekommen ist. —